Der Landtagsabgeordnete Stephan Grüger hat gemeinsam mit seinem Kollegen Tobias Eckert eine Kleine Anfrage zur Dachflächennutzung von Reihenhäusern für Photovoltaikanlagen gestellt. Die Landtagsabgeordneten wollen von der Landesregierung wissen, mit welcher Begründung ein Mindestabstand von 1,25 Metern für Photovoltaikanlagen und benachbarten Grundstücken und Gebäudeabschnitten gegeben sein muss. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, an welchen Stellen aus Sicht der Landesregierung Änderungen sinnvoll sind und ob Ausnahmen von den geltenden Regeln möglich sind. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, welche originären PV-Förderangebote des Landes es zusätzlich zu bundesweiten Förderungen gibt.
Die Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 20/7764 samt Antwort der Hessischen Landesregierung finden Sie im Landtagsinformationssystem unter folgendem Link.